Rechtsprechung
   LAG Hamm, 19.12.2013 - 17 Sa 1158/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,37666
LAG Hamm, 19.12.2013 - 17 Sa 1158/13 (https://dejure.org/2013,37666)
LAG Hamm, Entscheidung vom 19.12.2013 - 17 Sa 1158/13 (https://dejure.org/2013,37666)
LAG Hamm, Entscheidung vom 19. Dezember 2013 - 17 Sa 1158/13 (https://dejure.org/2013,37666)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,37666) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Neue Bewerbung nach fristloser Kündigung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Neue Bewerbung nach fristloser Kündigung wegen illegaler Downloads auf dem Dienstrechner der Kreispolizeibehörde

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    § 82 SGB IX ist ein scharfes Schwert für schwerbehinderte Bewerber im öffentlichen Dienst

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 697/10

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers - öffentlicher

    Auszug aus LAG Hamm, 19.12.2013 - 17 Sa 1158/13
    Für die Voraussetzungen des Anspruchs ist auf § 15 Abs. 1 AGG zurückzugreifen (BAG 16.02.2012 - 8 AZR 697/10 - Rn. 30, NZA 2012, 667).

    Die Benachteiligung liegt in der Versagung einer Chance (BAG 16.02.2012 a.a.O. Rn. 33).

    Voraussetzung dafür ist, dass er objektiv für die ausgeschriebene Stelle geeignet war, denn vergleichbar ist die Auswahlsituation nur für Arbeitnehmer, die gleichermaßen die objektive Eignung für die zu besetzende Stelle aufweisen (BAG 23.08.2012 - 8 AZR 285/11 Rn. 26, DB 2012, 2812; 16.02.2012 a.a.O. Rn. 35; 17.04.2011 - 8 AZR 679/9 - Rn. 37, NZA - RR 2011, 494).

    Artikel 33 Abs. 2 GG dient dem öffentlichen Interesse an der bestmöglichen Besetzung der Stellen des öffentlichen Dienstes, begründet auch ein grundrechtsgleiches Recht auf rechtsfehlerfreie Einbeziehung des Bewerbers in die Auswahl und auf deren Durchführung anhand der in der Regelung - hier der Stellenausschreibung - genannten Auswahlkriterien (BAG 16.02.2012 a.a.O. Rn. 36).

    Über die Einrichtung und nähere Ausgestaltung von Dienstposten entscheidet grundsätzlich der Dienstherr nach seinen organisatorischen Bedürfnissen und Möglichkeiten (BAG 16.02.2012 a.a.O. Rn. 37).

    Zugleich bestimmt der öffentliche Arbeitgeber mit ihm den Umfang seiner der eigentlichen Auswahlentscheidung vorgelagerten verfahrensrechtlichen Verpflichtung nach § 82 Satz 2 und Satz 3 SGB IX (BAG 16.02.2012 a.a.O. Rn. 3).

    Für die Dauer des Auswahlverfahrens bleibt der Arbeitgeber an das in der veröffentlichten Stellenbeschreibung bekanntgegebene Anforderungsprofil gebunden (BAG 16.02.2012 a.a.O. Rn. 39).

    Der Kausalzusammenhang zwischen der Behinderung und der Benachteiligung ist bereits dann gegeben, wenn die Benachteiligung an die Behinderung anknüpft oder durch sie motiviert ist (BAG 16.02.2012 a.a.O. Rn. 42).

    Auch auf ein schuldhaftes Handeln oder gar eine Benachteiligungsabsicht kommt es nicht an (BAG 16.02.2012 a.a.O. Rn. 42).

    Das ist der Fall, wenn die vorgetragenen Tatsachen aus objektiver Sicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit darauf schließen lassen, dass die Benachteiligung wegen dieses Merkmals erfolgt ist (BAG 16.02.2012 a.a.O. Rn. 43).

    Unterlässt es der öffentliche Arbeitgeber entgegen § 82 Satz 2 SGB IX, den schwerbehinderten Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen, so ist dies eine geeignete Hilfstatsache nach § 22 AGG (BAG 16.02.2012 a.a.O. Rn. 46).

  • BAG, 24.01.2013 - 8 AZR 188/12

    AGG - Diskriminierung eines Bewerbers - schwerbehinderter Mensch - öffentlicher

    Auszug aus LAG Hamm, 19.12.2013 - 17 Sa 1158/13
    Es müssen ausschließlich andere Gründe als die Behinderung für die ungünstige Behandlung maßgeblich sein (BAG 24.01.2013 - 8 AZR 188/12 - Rn. 41, ZTR 2013, 451).

    Im Übrigen hat unabhängig von der (Vor-) Beurteilung der fachlichen Eignung eine Einladung zu erfolgen (BAG 24.01.2013 a.a.O. Rn. 42).

  • BAG, 23.08.2012 - 8 AZR 285/11

    Bewerber - Benachteiligung - Alter

    Auszug aus LAG Hamm, 19.12.2013 - 17 Sa 1158/13
    Voraussetzung dafür ist, dass er objektiv für die ausgeschriebene Stelle geeignet war, denn vergleichbar ist die Auswahlsituation nur für Arbeitnehmer, die gleichermaßen die objektive Eignung für die zu besetzende Stelle aufweisen (BAG 23.08.2012 - 8 AZR 285/11 Rn. 26, DB 2012, 2812; 16.02.2012 a.a.O. Rn. 35; 17.04.2011 - 8 AZR 679/9 - Rn. 37, NZA - RR 2011, 494).
  • BAG, 21.02.2013 - 8 AZR 68/12

    Schmerzensgeld - Entschädigung - befristetes Arbeitsverhältnis -

    Auszug aus LAG Hamm, 19.12.2013 - 17 Sa 1158/13
    Erforderlich, aber auch ausreichend ist es, wenn er diejenigen Tatsachen, die dem Gericht eine Schätzung nach § 287 Abs. 1 Satz 1 ZPO ermöglichen, dargelegt und die Größenordnung der geltend gemachten Forderung angegeben hat (BAG 21.02.2013 - 8 AZR 68/12 - Rn. 16, NJW 2013, 2699).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht